Elektronikschrott

Bei der Annahme von Elektronikschrott müssen spezifische Vorsichtsmaßnahmen und gesetzliche Anforderungen beachtet werden.

1. Sichtprüfung und Ersteinschätzung

Eine gründliche Sichtprüfung des Elektronikschrotts hilft dabei, gefährliche oder problematische Komponenten frühzeitig zu identifizieren. 

2. Sicherheitsvorkehrungen

Elektronikschrott kann schädliche Substanzen wie Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium) oder giftige Kunststoffe enthalten. 

Die Mitarbeiter sollten daher geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Handschuhe, Atemschutzmasken und Schutzbrillen tragen, um den direkten Kontakt mit gefährlichen Stoffen zu vermeiden. 

Außerdem sollten sichere Lagerbereiche für Materialien bereitstehen, die eine besondere Handhabung erfordern.

3. Trennung und Sortierung nach Gerätegruppen

Elektronikschrott wird nach Kategorien wie Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Mobiltelefone und Unterhaltungselektronik sortiert.

4. Identifikation und Trennung gefährlicher Stoffe

Viele elektronische Geräte enthalten gefährliche Substanzen, die beim Recyclingprozess entfernt und separat entsorgt werden müssen. 

5. Erfassung und Dokumentation

Für die gesetzlich vorgeschriebene Nachweisführung und zur Optimierung der Recyclingprozesse wird der Elektronikschrott beim Eingang gewogen und dokumentiert. Eine präzise Dokumentation dient nicht nur der Abrechnung, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

6. Vorbereitung für die Weiterverarbeitung

Der Elektronikschrott muss nach der Annahme sorgfältig gelagert werden.

7. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Die Annahme von Elektronikschrott unterliegt gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Annahme muss daher geprüft werden, ob alle rechtlichen Anforderungen, z. B. für gefährliche Stoffe oder Recyclingquoten, erfüllt werden.

8. Umwelt- und Gesundheitsaspekte

Bei der Annahme ist daher sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen und Schadstoffaustritten getroffen werden.

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